Hinweise zum gemeinsamen
seelsorgerlichen Handeln
unserer Kirchen in Deutschland
1. Die Situation als
Herausforderung für unsere Kirchen
In den letzten
Jahrzehnten ist unser Land zur Heimat von mehr als einer Million
orthodoxer Christen und Christinnen geworden. Orthodoxe und evangelische Gemeinden
leben in Deutschland in Nachbarschaft.
Zu den Freuden dieses Zusammenlebens gehört die Entdeckung einer guten
gemeinsamen christlichen Basis. Sie zeigt sich im Bekenntnis zum dreieinigen
Gott, in der einen Taufe, aber auch im Gebet und im praktischen Dienst der Nächstenliebe.
Sie zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich Männer und Frauen aus unseren
Kirchen kennen lernen und für den gemeinsamen Weg einer christlichen Ehe
entscheiden.
In einer Welt, in der das nicht selbstverständlich ist, ermutigen unsere
Kirchen, eine kirchliche Trauung anzustreben und die christliche Orientierung
der Ehe zu suchen.
Orthodoxe und evangelische Kirchen stehen noch nicht miteinander in voller Kirchengemeinschaft.
Auf vielerlei Weise sind sie jedoch miteinander verbunden. Sie bemühen
sich, wo es möglich ist, zu gemeinsamem Handeln zu kommen. Das gilt insbesondere
für die Fragen im Zusammenhang mit Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen
Christen und Christinnen.
Von beiden Kirchen wird heute in Deutschland die Konfessionsverschiedenheit
der Partner nicht mehr als grundsätzliches Hindernis für eine kirchliche
Eheschließung gesehen.
Der Wille der Brautleute, mit einem Partner der anderen christlichen Kirche
die Ehe einzugehen, wird respektiert.
Auch bestehen unsere Kirchen nicht darauf, dass einer der Partner zur Kirche
des anderen übertritt.
2. Orthodoxe und evangelische
Eheschließung und das Verständnis der Ehe
Der Traugottesdienst der orthodoxen Kirche besteht aus zwei Teilen,
der "Verlobung" und der eigentlichen Trauung bzw. "Krönung".
Beide Teile werden in der Regel direkt nacheinander vollzogen.
Die Verlobungsfeier besteht aus Fürbitten, Ringwechsel und dem Segensgebet
des Priesters.
Der Ablauf der Trauung umfasst Psalm 127 (128), Fürbitten, die Segensgebete
des Priesters, die Krönung, das Ineinanderlegen der Hände, die Lesung
von Eph 5,20-33 und Jo 2,1-11, denen weitere Fürbitten, Gebete und das
Vaterunser folgen. Den Brautleuten wird der gesegnete gemeinsame Kelch gereicht.
(Dies ist kein Hl. Abendmahl.) Es folgt ein dreimaliges Umschreiten des in der
Mitte stehenden Tisches (als "Tanz des Jesaja" bezeichnet). Eine ausdrückliche
Erfragung des Ehewillens der Brautleute ist nur im slawischen Bereich der Orthodoxie
bekannt.
Die Ordnung in den evangelischen Kirchen folgt mit der Möglichkeit
der Variation dem Ablauf Gebet (Psalmgebet), Lesungen, Predigt, Schriftworte
zur Ehe, Traufragen oder Trauerklärung, Ringwechsel, Ineinanderlegen der
Hände, dazu biblisches Wort Mt. 19,6, Vaterunser, Segnung und Fürbitten
(an denen sich auch Mitglieder der Traugemeinde beteiligen können). In
diesem Gottesdienst werden Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch gesungen.
Oft erklingt auch festliche Kirchenmusik.
Mancherorts wird gegen Ende des Gottesdienstes auch eine Traubibel überreicht.
Gepflegt wird die Tradition, ein besonderes biblisches Wort als Trauspruch für
die Eheleute auszuwählen und auszulegen.
Diese offenkundig verschiedenen Akzentsetzungen der hier nur im Überblick
beschriebenen Traugottesdienste gehen auf eine lange geschichtliche und kulturelle
Entwicklung zurück. Sie zeigen auch Unterschiede im Verständnis der
kirchlichen Trauung.
Die orthodoxe Kirche zählt die Krönung zu den Mysterien (Sakramenten).
Deshalb ist nach ihrer Auffassung die Trauung durch einen orthodoxen Priester
das Gegebene.
Die evangelische Kirche sieht den besonderen Wert der kirchlichen Trauung im
Bekenntnis zur Ehe als Gottes Stiftung auf Lebensdauer, in der Verkündigung
des Wortes Gottes und im Zuspruch des Segens. Diesen wesentlichen Gehalt erblickt
die evangelische Kirche auch in dem Traugottesdienst der orthodoxen Kirche.
Die orthodoxe Kirche würdigt die evangelische Trauung als ein geistliches
Spezifikum westlicher kirchlicher Tradition. Aufgrund dieser unterschiedlichen
Gewichtung ist im Augenblick eine gegenseitige Anerkennung der kirchlichen Trauung
nicht möglich.
Angesichts der unterschiedlichen Ausprägungen dürfen allerdings die
wichtigen und entscheidenden gemeinsamen geistlichen Wurzeln nicht übersehen
werden, die ein gemeinsames pastorales Handeln begründen: Die christliche
Ehe ist biblisch verankert. Die Gebete loben Gottes gute Schöpfung im Blick
auf die Ehe. Die Eheleute sind unauflöslich miteinander verbunden. Gottes
reicher Segen wird der Ehe zugesprochen. Zur Ehe gehört die Bereitschaft
zur Elternschaft. Ehe und Familie sind grundlegend auf das Leben in der Gemeinschaft
der Kirche bezogen.
Diese geistliche Basis ermöglicht auch gemeinsames Handeln der orthodoxen
und evangelischen Kirche in Deutschland bei konfessionsverschiedenen Ehen.
3. Praktische Empfehlungen
Nach dem in Deutschland geltenden Recht muss der kirchlichen Trauung eine
standesamtlich anerkannte Eheschließung vorausgehen.
Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung sollten die Brautleute rechtzeitig
mit beiden zuständigen Pfarrämtern Kontakt aufnehmen und einen Termin
für ein Traugespräch vereinbaren.
Zum Traugespräch gehört, die Bedeutung der christlichen Ehe gerade
auch im Hinblick auf die verschiedene kirchliche, gegebenenfalls nationale und
familiäre Herkunft zu erörtern. Die mögliche Form der Eheschließung
muss besprochen werden. Anzusprechen ist auch die Frage der kirchlichen Beheimatung
der Kinder. Zu klären sind außerdem die kirchlichen Rahmenbedingungen
(z. B. Trauzeugen, Kirchenmusik, Termine, an denen eine kirchliche Trauung üblicherweise
stattfinden kann).
Wenn möglich, sollte auch ein gemeinsames Traugespräch der Brautleute
mit beiden Geistlichen angeboten werden. Auf jeden Fall sollen beide Geistliche
miteinander Kontakt aufnehmen, um die notwendigen Verabredungen zu treffen.
Beide Kirchen stimmen in der Erfahrung überein, dass Ehen durch menschliche
Schuld und menschliches Versagen zerbrechen können. Sie kennen deshalb
unter je eigenen seelsorgerlichen Bedingungen die Möglichkeit der Wiederverheiratung
Geschiedener. Eine rechtzeitige Beratung mit den zuständigen Geistlichen
ist hier notwendig.
4. Möglichkeiten
der Verabredung
Eine gemeinsame
kirchliche Trauung, fälschlicherweise oft "ökumenische Trauung"
genannt, ist zwischen evangelischen und orthodoxen Brautleuten derzeit nicht
möglich. Das heißt auch, dass eine Vermischung der Trauriten nicht
sinnvoll ist. Deshalb sollen sich die Brautleute für eine Form der
Eheschließung entscheiden. Eine Trauung erst in der einen, dann in der
anderen Kirche, eine sogenannte Doppeltrauung, soll nicht in Betracht gezogen
werden.
Wenn es aus pastoralen Gründen gewünscht wird und sinnvoll erscheint,
ist ein gemeinsames kirchliches Handeln möglich. Der Rahmen dafür
wird in Form einer freien Übereinkunft zwischen den Pfarrämtern und
den Brautleuten verabredet.
Bei einer Entscheidung für die Form der orthodoxen Feier der Trauung kann
der/die evangelische Geistliche kann zu dieser Trauung eingeladen werden. Er/sie
kann mit einem evangelischen Teil beginnen. Die Trauung findet in der jeweiligen
orthodoxen Kirche statt. Wo dieses nicht möglich ist, kann sie gastweise
in einer evangelischen Kirche durchgeführt werden.
Dieser evangelische Teil kann zum Beispiel folgende Form haben: trinitarischer
Lobpreis, gemeinsame Begrüßung, Gebet, Ansprache. Sofern in der jeweiligen
orthodoxen Tradition eine Befragung der Brautleute nicht vorgesehen ist, kann
sie an dieser Stelle geschehen. Im anderen Fall kann hier ein gemeinsames Traubekenntnis
gesprochen werden. Außerdem kann ein geeignetes Lied aus dem Evangelischen
Gesangbuch gesungen werden.
Denkbar ist auch ein Gruß- und Segenswort des/der evangelischen Geistlichen
im Anschluss an die orthodoxe Feier.
Beide Geistliche sollen für die Verständlichkeit des Traugottesdienstes
Sorge tragen. Dies kann zum Beispiel durch die Bereitstellung von Texten, ggf.
in die deutsche Sprache übersetzt, oder durch eine erklärende Einführung
geschehen.
Für den Fall, dass sich die Brautleute für eine evangelische Trauung
entscheiden, kann hierzu entsprechend der orthodoxe Pfarrer eingeladen und beteiligt
werden, auch wenn er nicht gottesdienstlich leitend als Priester tätig
werden kann. Dies zeigt sich darin, dass er auf das Tragen liturgischer Gewänder
verzichten wird. Er sollte als Gast ausreichend zu Wort kommen, beispielsweise
bei der Begrüßung oder mit einem Gruß- und Segenswort.
Eine erfolgte Trauung wird für die Eheleute beurkundet und soll dem jeweils
anderen Pfarramt gemeldet werden.
5. Der gemeinsame Weg in der Ehe
Die Situation der gespaltenen
Christenheit legt der konfessionsverschiedenen Ehe eine besondere Last auf,
bereichert sie aber auch, den Reichtum beider Traditionen in ihrer Gemeinschaft
zu erfahren.
Sich gegenseitig das kirchliche Brauchtum zu erklären, über den Glauben
zu sprechen und das gemeinsame Gebet zu pflegen, sind nur einige von vielen
Möglichkeiten, den gemeinsamen Weg in der Ehe mit geistlichem Leben zu
füllen.
Insbesondere der gemeinsame Besuch von Gottesdiensten hilft, das jeweilige kirchliche
Leben kennen und besser verstehen zu lernen.
In der evangelischen Kirche sind getaufte Mitglieder anderer Kirchen zur Teilnahme
am Hl. Abendmahl eingeladen.
In der orthodoxen Kirche ist der Empfang der Hl. Eucharistie den orthodoxen
Gläubigen vorbehalten. Sie dürfen die Hl. Eucharistie auch nur in
der eigenen Kirche empfangen. Evangelischen Christen, wie allen Getauften, wird
aber gesegnetes Brot, das sogenannte Antidoron, als Zeichen der Gemeinschaft
in der Liebe gereicht.
Auch die Möglichkeiten, an den Veranstaltungen und Angeboten des Gemeindelebens
teilzunehmen, können genutzt werden.
Wie bereits beim Traugespräch angesprochen, entscheiden die Eheleute, in
welcher Kirche die Kinder getauft werden sollen. Beide Kirchen bekennen sich
in ihrer Tradition zur Kindertaufe. Unsere Kirchen stellen gegenseitig die Gültigkeit
der Taufe nicht in Frage. Die Taufe beheimatet aber ein Kind auch in einer bestimmten
Kirche und Gemeinde vor Ort. Daher müssen die Eheleute in gegenseitiger
Achtung vor der jeweiligen kirchlichen Tradition und in gemeinsamer Beratung
eine Entscheidung finden.
Bei der religiösen Erziehung der Kinder können und sollen sich beide
Partner mit Blick auf ihre kirchlichen Traditionen beteiligen.
Unsere Kirchen begleiten den Weg der Eheleute und Familien mit dem Angebot ihrer
Ehe- und Familienberatung, den kirchlichen Kindergärten, dem Religionsunterricht
an den Schulen und dem kirchlichen Unterricht in den Gemeinden.
6. Der gemeinsame Weg
unserer Kirchen
Ein umfassendes gemeinsames Verständnis der kirchlichen Trauung herzustellen,
ist nicht Aufgabe dieser Handreichung. Sie stellt aber einen weiteren Schritt
auf dem Weg gemeinsamen seelsorgerlichen Handelns unserer Kirchen dar. Diese
Empfehlungen sollen in der Zukunft überprüft und verbessert werden.
Deshalb bitten wir alle Beteiligten, ihre Erfahrungen, Eindrücke und Meinungen
den Herausgebern mitzuteilen.
| Kommission der Orthodoxen
Kirche in Deutschland (Verband der Diözesen) Splintstr. 6 44139 Dortmund |
Geschäftsführung
der Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt der EKD Postfach 21 02 20 30402 Hannover |
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